Die Standards für einen zielführenden und erfolgreichen DaZ-Unterricht
Zur Aus- und Weiterbildung von DaZ-LPs
DaZ-Lehrpersonen verfügen über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom und eine Zusatzqualifikation für Deutsch als Zweitsprache. DaZ-Lehrpersonen sind berechtigt, auf allen Stufen Anfangsunterricht und Aufnahmeunterricht zu erteilen. Für die Unterrichtstätigkeit in Aufnahmeklassen wird eine stufenspezifische Ausbildung verlangt. Lehrpersonen, die ohne die nötige Zusatzqualifikation DaZ unterrichten, sind verpflichtet, die verlangte Weiterbildung möglichst rasch zu beginnen und abzuschliessen. Spätestens nach drei Jahren ohne Zusatzqualifikation muss damit begonnen werden.
Berechnung des Anrechts auf DaZ-Lektionen der DaZ-SuS
Alle Schülerinnen und Schüler mit DaZ-Anspruch werden jährlich von der Schulbehörde erfasst. Sie setzt in der Regel pro Schülerin oder Schüler 0.5–0.75 Wochenlektionen auf der Kindergartenstufe, 2 Wochenlektionen für Anfangsunterricht und 0.5–0.75 Wochenlektionen für den Aufbauunterricht ein. Über notwendige Ergänzungen entscheidet die Schulbehörde im Verlauf des Schuljahres. Die Schulleitung verteilt die erhaltenen Lektionen bedarfsgerecht auf die Klassen.
Sprachstandsfeststellung
Einmal jährlich überprüft die DaZ-Lehrperson den Sprachstand der DaZ-Lernenden. Auch bei neuzugezogenen Kindern und Jugendlichen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ermittelt sie den Sprachstand. Die Verwendung des Instrumentariums Sprachgewandt ist obligatorisch. Bei Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse wird das Instrumentarium nicht angewendet. Sie werden nach dem Erstgespräch mit den Eltern direkt dem DaZ-Anfangsunterricht zugeteilt.
Systematischer Zweitsprachunterricht in der Kleingruppe
Deutsch als Zweitsprache ist als Fach zu verstehen. Wer Anrecht auf diese Förderung hat, wird im Kindergarten im Hörverstehen und im Sprechen und ab der 1. Klasse zusätzlich im Leseverstehen und Schreiben fachdidaktisch geschult. Um diese Aufgabe progressiv gestalten zu können, ist der Unterricht in Kleingruppen zu organisieren.
Unterrichtsgegenstand: Deutsch als Zweitsprache
Der DaZ-Unterricht basiert auf der Zweitsprachdidaktik DaZ, wie sie in den CAS-DaZ-Angeboten Inhalt ist. Die Lerninhalte werden schrittweise und in steigender Abfolge vermittelt und mit zunehmender Verweildauer der Schülerinnen und Schüler auch explizit Regelbasiert. Zudem ist es zentral, dass die DaZ-Schülerinnen und Schüler eine grosse Menge Grundwortschatz und wenn immer möglich Aufbauwortschatz aktiv erwerben.
Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen und den Klassenteams
Feste Zeitgefässe über das Jahr für beide Akteur*innen sind unumgänglich. In regelmässigen Abständen sind alle davon in Kenntnis zu setzen, wie die DaZ-SuS mit der Fördermassnahme zurechtkommen und ob es allenfalls Anpassungen braucht. Dass das Team und die KLP über Fortschritte und allfällige Probleme informiert sind und dies gegenüber den DaZ-SuS auch thematisieren, führt dazu, dass diese die Massnahme sehr ernst nehmen.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Es ist wirkungsvoll und lohnend, wenn sich die DaZ-Lehrperson anfangs Schuljahr mit einem Schreiben den Eltern ihrer DaZ-SuS vorstellt und ihnen zusichert, dass sie sich bei DaZ-Fragen an sie wenden können. Beim SSG, das dazu dient, den DaZ-Unterricht aufzunehmen, lernt die DaZ-Lehrperson die Eltern kennen und kann ihnen aufzeigen, wie wichtig der DaZ-Unterricht ist.