Berufsleitbild der Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
1. Zweck des Berufsleitbildes
Das Berufsleitbild dient der Qualitätssicherung des Unterrichts Deutsch als Zweitsprache (DaZ).
Das Berufsleitbild wird auf drei Ebenen wirksam:
- Es bestärkt die Deutschlehrpersonen in ihrem Berufsverständnis und unterstützt sie in ihrer Arbeit. Es dient auch als Orientierungshilfe für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger.
- Es ermöglicht dem Kollegium und den Behörden einen Einblick in die Arbeit der DaZ-Lehrpersonen. Es zeigt auf, welche Bedingungen bei Anstellung, Einsatz und Entlöhnung der DaZ-Lehrpersonen erfüllt werden müssen.
- Es kann bei Anstellungsgesprächen und Evaluationen des DaZ-Unterrichts als Grundlage dienen.
Es umreisst die Stellung der DaZ-Lehrpersonen bei der künftigen Entwicklung der Schule und bietet eine Basis für die Planung von neuen Ausbildungsgängen, die ein qualitativ hoch stehendes Fachwissen vermitteln sollen.
2. Die Bedeutung des DaZ-Unterrichts für die Schülerin/den Schüler
Der DaZ-Unterricht ist Bestandteil der Volksschule (§ 12 des Volksschulgesetzes).
Der DaZ-Unterricht ermöglicht der Schule, ihren Bildungsauftrag wahrzunehmen, nämlich alle Kinder, unabhängig von Geschlecht, Religion und Herkunft, entsprechend ihren Fähigkeiten optimal zu fördern.
Der DaZ-Unterricht ist eine wesentliche Unterstützung der anderssprachigen Kinder und Jugendlichen auf dem Weg ihrer sozialen Integration: Der Erwerb der deutschen Sprache bedeutet nämlich, sich Zugang zur Schweizer Kultur zu verschaffen. Zudem ist die Beherrschung der lokalen Hochsprache einer der wichtigsten Schlüssel zum Erfolg in Schule und Beruf.
In Bezug auf die Ich-Bildung nimmt das subjektiv erreichte Niveau der eigenen kommunikativen Kompetenz einen grossen Stellenwert ein: Wenn sich ein Schüler / eine Schülerin in der Zweitsprache kommunikativ derart kompetent ausdrücken kann, dass er/sie sein/ihr Ich erfolgreich zur Sprache bringen kann, übernimmt die Zweitsprache zunehmend identitätsbildende Funktion.
Der DaZ-Unterricht unterstützt diese subjektive Komponente, indem die Lehrperson der Regelklasse über die Fortschritte der Schülerin / des Schülers informiert wird und die Klassenlehrperson diese Fortschritte im Regelunterricht zum Tragen bringt.
3. Das Arbeitsfeld der DaZ-Lehrperson
3.1. Die Rolle der DaZ-Lehrperson
- Die besondere Motivation der DaZ-Lehrperson beruht auf ihrem Interesse an Spracherwerbsprozessen, sowie an der sozialen Situation von Migrantenkindern und -jugendlichen.
- Die DaZ-Lehrperson unterstützt in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson die anderssprachigen Schülerinnen und Schüler beim Erlernen der deutschen Sprache. Sie schafft einen Rahmen, in welchem sie ein Vertrauensverhältnis zur Schülerin / zum Schüler aufbaut. Sie stärkt sein/ihr Selbstvertrauen und den Mut zur Kommunikation. Parallel zur sprachlichen Ausdrucksfähigkeit entwickelt sich seine/ihre soziale Kompetenz im Umgang mit Schülerinnen und Schülern verschiedenster Herkunft.
- Die DaZ-Lehrperson kann zwischen Schule und anderssprachigem Elternhaus vermitteln. Sie macht die Eltern bei Bedarf mit unserem Schulsystem vertraut und kann bei der Klassenlehrperson das Verständnis für die anderssprachigen Schülerinnen und Schüler vertiefen.
- Die DaZ-Lehrperson vertritt die Anliegen der anderssprachigen Kinder und Jugendlichen im Lehrerteam und gegenüber der Schulpflege.
Im Übrigen gelten für die DaZ-Lehrpersonen das im jeweiligen Kollegium erarbeitete Leitbild, sowie die LCH-Standesregeln.
3.2. Das Profil der DaZ-Lehrperson
- Die DaZ-Lehrperson besitzt ein Fähigkeitszeugnis.
In einer Zusatzausbildung und / oder in Weiterbildungskursen bildet sie sich zur Fachperson in Didaktik für Deutsch als Zweitsprache aus. - Die DaZ-Didaktik unterscheidet sich grundsätzlich von der Didaktik für Deutsch als Erstsprache.
- Die DaZ-Lehrperson weiss um die persönlichkeitsbildende Bedeutung der Zweitsprache.
- Sie unterrichtet gezielt in den vier Kompetenzbereichen “Hörverstehen, Leseverstehen, Sich Mitteilen und Sich Schriftlich Mitteilen“. Dabei verwendet sie die vier Werkzeuge Wortschatz, Grammatik, phonologische Bewusstheit und Pragmalinguistik.
- Sie arbeitet gezielt am Verlaufs- und Grundwortschatz.
- Sie ist in der Lage, Sprachstandserhebungen durchzuführen, auszuwerten und daraus Förderziele abzuleiten.
- Sie kennt die wichtigsten Unterschiede zwischen der Standardsprache und dem Schweizerdeutsch.
- Sie kennt das Angebot an Kursen in Heimatlicher Sprache und Kultur (Kurse HSK) und ermuntert die Schülerinnen und Schüler zu deren Besuch.
- Sie tauscht mit der Klassenlehrperson Informationen über die Ausgangslage, die Befindlichkeit und die Fortschritte der Schülerinnen und Schüler aus und beteiligt sich an der Erarbeitung eines Förderplans. Sie wird bei Beurteilungen, Promotionen und Abklärungen beigezogen.
3.3. Der DaZ-Unterricht
Die DaZ-Lehrperson findet mit der Klassenlehrperson die jeweils günstigste Form des Unterrichts: Möglich sind Kleingruppen oder verschiedene Formen der Integration im Klassenunterricht.
Der DaZ-Förderplan ist Grundlage für:
- den systematischen Erwerb von Deutsch als Zweitsprache – mündlich und schriftlich.
- kommunikative Übungsformen mit Inhalten aus lebensnahen Situationen.
- regelmässige Sprachstandserhebungen.
- den Aufbau notwendiger Arbeitstechniken und Lernstrategien.
- einen motivierenden ganzheitlichen Unterricht, der sich nach individualisierenden und binnendifferenzierenden didaktischen Prinzipien ausrichtet.
4. Arbeitsbedingungen der DaZ-Lehrperson
4.1. Anstellung
- Die Schulpflege basiert die Anstellung auf einem Fähigkeitszeugnis.
- Zusätzliche Aus- und Weiterbildungen sollten berücksichtigt werden.
- Die Anstellung erfolgt gemäss den von der Bildungsdirektion herausgegebenen Empfehlungen (siehe Verzeichnis).
4.2. Arbeitsbedingungen
- Ein geeigneter Unterrichtsraum und eine fixe Materialablage stehen zur Verfügung.
- Der Materialkredit entspricht der Aufgabe und den Schülerzahlen.
- Bei der Gestaltung des Stundenplans wird auch auf die Arbeitssituation der DaZ-Lehrperson Rücksicht genommen.
- Die DaZ-Lehrperson erhält das Schulblatt des Kantons Zürich.
- Die DaZ-Lehrperson gehört zum Lehrerkollegium.