Vorsicht
Vorsicht bei Stellenwechsel

Aufgepasst beim Stellenwechsel. In einigen Fällen droht DaZ-Lehrpersonen eine Neueinstufung ihrer Lohnstufe. Mit unerwünschten Folgen.
Wenn Regelklassenlehrpersonen innerhalb des Kantons die Stelle wechseln, wird die bisherige Lohneinstufung übernommen. So schreibt es die Lehrpersonalverordnung vor (§ 16 Abs. 4). In der Regel haben die Gemeinden die kommunal angestellten Lehrpersonen sinngemäss dem Lehrpersonalgesetz unterstellt. Die meisten von ihnen folgen der genannten Bestimmung und übernehmen bei einem Stellenwechsel die bisherige Einstufung. Aber nicht alle. Diese nehmen stattdessen eine Neueinstufung vor, wie wenn diese Lehrpersonen erstmals in den zürcherischen Schuldienst einträten. Dabei verlieren sie Dienstjahre und werden zurückgestuft. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Anstellung, ob der Besitzstand gewährt werde. Keinen Besitzstand gewährt die Stadt Zürich.